Jedes Unternehmen sollte bereits mit der Risikoinventur und -bewertung, sprich: dem RI&E, vertraut sein. Doch noch kennt nicht jeder seinen jüngsten Bruder ARIE. Wer ist dieser Neuling? Und vielleicht noch wichtiger: Muss man damit etwas anfangen? Unser Rechts- und Regulierungsexperte René Uijtdewilligen hilft Ihnen weiter.

ARIE steht für Supplementary Risk Inventory and Evaluation: eine neue Regelung für Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Stellen Sie sich ARIE als Ergänzung zum RI&E vor, das Unternehmen mit Personal seit Jahren dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Einklang mit dem Arbeitsbedingungengesetz zu halten.

Also nur das A ist neu. Doch laut René wirft dieser eine Brief einige Fragen auf. „Mit der Einführung von ARIE müssen Unternehmen unter anderem ermitteln, welche Stoffe ein potenzielles Risiko für ihre Mitarbeiter darstellen. Und wie viele dieser gefährlichen Stoffe Sie in Ihrem Zuhause haben. Überschreiten die Schadstoffmengen die Grenzwerte? Dann unterliegt das Unternehmen der ARIE.

Gesamtbild

Viele Kunden fragen uns, ob unsere Produkte Stoffe enthalten, die unter die ARIE fallen. Leider gibt es auf diese Frage keine eindeutige Antwort. „Es geht um das Gesamtbild von Mengen an Rohstoffen und Endprodukten“, sagt René. „Es gibt viele Stoffkategorien, die man sich genau ansehen sollte. Beispielsweise ätzende Stoffe, aber auch brennbare Stoffe. Der ARIE hat für alle diese Kategorien unterschiedliche Schwellenwerte. Die Unternehmen müssen daher selbst an der Bestandsaufnahme arbeiten.“

„Es dauert eine Weile, aber Sicherheit geht vor“

Spectro-Produkte

Laut René beginnt dies damit, die Kennzeichnung Ihrer (gelagerten) Produkte festzulegen. Auch die Etiketten unserer Reinigungsprodukte. „Es ist wichtig, die Rohstoffe genau unter die Lupe zu nehmen, denn sie sind unverdünnt“, sagt unser Experte für Gesetze und Vorschriften. „Aber auch ein Endprodukt kann unter ARIE fallen, etwa Reinigungsmittel mit einem hautätzenden Stoff, etwa einer starken Säure.“

Bericht

Hast du nachgerechnet? Dann wissen Sie, ob Sie den ARIE-Schwellenwert überschreiten. „Wenn man unter der Schwelle bleibt, muss man nichts tun“, sagt René. „Aber wirst du darüber hinwegkommen? Dann müssen Sie dies der Arbeitsinspektion melden. Dafür haben Sie noch etwas Zeit, denn sie werden erst ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.“

René versteht besser als jeder andere, dass es ziemlich mühsam ist. Dennoch rät er Kunden, die Situation so schnell wie möglich zu klären. „Es dauert eine Weile, aber wir alle müssen es tun. Außerdem macht man es natürlich aus irgendeinem Grund. Sicherheit am Arbeitsplatz sollte immer an erster Stelle stehen. Manchmal ist es möglich, auf weniger klassifizierte oder sogar nicht klassifizierte Produkte umzusteigen. Unser Vertriebsteam berät Sie hierzu gerne.“